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BGH, 16.06.1983 - 3 StR 190/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlen einer von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensvoraussetzung - Tatsächliches Mitwirken an der Beschlussfassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 401
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82
Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 3 StR 190/83
Die Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn ein Urteil - so wie hier - wegen Fehlens einer von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensvoraussetzung oder Vorliegens eines Verfahrenshindernisses aufgehoben werden muß (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82 = StrVert. 1983, 2).
- OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97
Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AGH Berlin, 10.05.1999 - I AGH 6/98
Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses
Der Beschl. kann zwar auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn der dritte Richter, dessen Zuziehung beabsichtigt war, dann aber nicht unterschreibt, muss sich wenigstens aus der Akte ergeben, dass er an der Beschlussfassung tatsächlich mitgewirkt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 16.6.1983, Strafverteidiger 1983, 401).